Wenn Kindesunterhalt nicht gezahlt werden kann. Mangelfall.

Je mehr Unterhaltsberechtigte auf den Pflichtigen zukommen, desto wahrscheinlicher ist es, dass sein Einkommen nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu decken. Wer dann Unterhalt erhält, ergibt sich aus der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten. Die nachrangigen Berechtigten erhalten dann weniger oder gar keinen Unterhalt. In diesem Fall wird von einem Mangelfall gesprochen.

Darüber hinaus kann es vorkommen, dass das Einkommen nicht reicht, um alle Berechtigten ersten Ranges zu versorgen. Dann wird von einem absoluten Mangelfall gesprochen. Die Höhe des Unterhalts wird dann durch eine Mangelfallberechnung ermittelt.

Nach Abzug des Selbstbehalts wird dann das übrige Einkommen unter den Berechtigten nach Bedarf verteilt. Kinder höherer Altersgruppen erhalten dabei mehr als niedrigere.