Düsseldorfer Tabelle & Kindergeld dies ist zu beachten.

Leben minderjährige Kinder im Hause der Eltern, so haben diese Anspruch auf Kindergeld. Die monatliche Höhe des Kindergeldes beträgt ab 01.01.2020 für das:

  • erste und zweite Kind: seit 01.01.2021 219 Euro
  • dritte Kind: seit 01.01.2021 225 Euro
  • ab dem vierten Kind: seit 01.01.2021 250 Euro

Das Elterngeld steht dabei beiden Eltern hälftig zu. Leben die Eltern in Trennung oder Scheidung, bekommt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, das Kindergeld. Dementsprechend ist die Hälfte dieses Betrages auf die Unterhaltszahlungen des Barunterhaltspflichtigen anzurechnen (§ 1612b BGB).

Für ein volljähriges Kind mit eigenen Hausstand gilt: Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig und die Höhe der Zahlungen richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen. Das Kindergeld wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet.