Kindergeld wer bekommt das und wer ist berechtigt.

Anspruch auf den Kinderzuschlag haben Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die ein Kind in den Haushalt aufgenommen haben. Darüber hinaus müssen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschlandnachweisen.

Nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) erhalten auch im Ausland lebende Eltern den Kinderzuschlag, sofern sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Der entsprechende Antrag ist bei der Familienkasse einzureichen.

Wird ein Kind geboren, so haben Mutter und Vater ab dem Geburtsmonat Anspruch auf das Kindergeld. Dieser gilt erst einmal bis zum 18. Lebensjahr unbeschränkt. Erreicht das Kind die Volljährigkeit, erhalten die Eltern weiterhin Kindergeld, sofern sich dieses in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet. Auch wenn das Kind als arbeitssuchend gemeldet ist, erhalten die Eltern die Kindergeldzahlung. Die Auszahlung erfolgt dann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.