Wann ist Kindeswohl gefährdet?

Viele Eltern sind zunächst einmal überrascht, wenn das Jugendamt plötzlich vor der Tür steht. Denn nicht nur innerhalb der Familie selbst kann dieses informiert werden. Auch Außenstehende wie Nachbarn oder Freunde können sich an das Jugendamt wenden, wenn diese denken, dass konkrete Probleme vorliegen, die dringend gelöst werden müssen, damit das Kindeswohl nicht gefährdet wird.

Aber wann genau sollte das Jugendamt eigentlich informiert werden? Viele Eltern, Kinder oder Außenstehende haben zunächst einmal eine Hemmschwelle, bevor der Schritt Richtung Amt tatsächlich getan wird. Allerdings sollte es in der Regel besser sein, einmal zu viel beim Amt anzurufen als zu wenig.

Aber wann genau liegt tatsächlich eine Gefährdung des Kindeswohls oder der Jugend vor? Gemäß einer Definition müssen drei unterschiedliche Fragen beantwortet werden:

  • Liegt eine konkrete Gefahr für das Kindeswohl vor? Das Kindeswohl muss nicht bereits angegriffen sein, bevor das Jugendamt informiert wird. Eine Gefährdung allein reicht aus, um die Betreuung des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen. Allerdings müssen konkrete Gründe für den Verdacht vorliegen.
  • Ist die Gefährdung akut? Nur dann, wenn eine Gefahr für das Kind unmittelbar im Raum steht, sollte Nachricht an das Jugendamt ergehen. Es sei denn, es besteht dringender Verdacht, dass vergangene Taten in Gegenwart und Zukunft erneut auftreten.
  • Wie groß ist der drohende Schaden des Kindeswohls? Nicht in allen Fällen darf direkt in Familienverhältnisse eingegriffen werden. Erst dann, wenn das betroffene Kind gravierend geschädigt wird und keine Mindestversorgung mehr stattfindet, darf das Jugendamt eingreifen.

Eine perfekte Familie gibt es in der Regel nirgendwo. Aus diesem Grund kann es immer wieder zu Streitigkeiten kommen, die auch zwischen Eltern und Kindern ausgetragen werden. Sobald allerdings das Kind nicht mehr ausreichend versorgt wird, die Erziehung durch die Eltern ausbleibt oder gar eine Misshandlung vorliegt, sollte sofort das Jugendamt benachrichtigt werden.