Strafverfahren und wie bekomme ich Hilfe beim Jugendamt

Auch dann, wenn Kinder oder Jugendliche schon früh auf die schiefe Bahn geraten, kann das Jugendamt mit Beratung und Unterstützung zur Seite stehen. Denn dieses wirkt ebenfalls in der Jugendgerichtshilfe mit. Im Zuge dieser Hilfe stehen Jugendlichen nach einer Straftat – wie z. B. einer Körperverletzung –  bei der sie vor Gericht aussagen müssen, Sozialarbeiter oder –pädagogen beiseite, die sich um eine positive Wendung im Verfahren bemühen. Zudem können auch Täter-Opfer-Ausgleiche ausgeführt werden.

Der Mitarbeiter des Jugendamts, der Jugendgerichtshilfe leistet, steht demnach nicht nur dem Betroffenen selbst, sondern auch dessen Familie beratend zur Seite, kann im Verfahren ebenfalls eine Strafe vorschlagen und auch bei der späteren Ableistung dieser betreuend beistehen.