Soziale Elternschaft

Bei der sozialen Elternschaft handelt es sich um die Elternrollen, die Mütter und Väter durch die Zuwendung für das Kind übernehmen. Diese Form der Elternschaft lässt sich wiederum in drei Rollen unterteilen:

Das Abstammungsrecht in Deutschland ist Bestandteil des Familienrechts.
Das Abstammungsrecht in Deutschland ist Bestandteil des Familienrechts.
  1. Pflege und Erziehung des Kindes: Diese drückt sich vor allem im alltäglichen Zusammenleben mit dem Kind aus und betrifft die Ernährung und Versorgung des Sprösslings.
  2. Ausbildung: Hierbei handelt es sich um die Beschäftigungen, die Eltern mit ihren Kindern ausüben, bei denen etwas gelernt wird.
  3. Förderung: In diesem Bereich geht es um die Übernahme von finanzieller Verantwortung der Eltern gegenüber ihren Kindern beispielsweise zwecks der Schulausbildung.

Diese Unterscheidung ist vor allem wichtig, da nicht immer ein sozialer Elternteil gleichzeitig eine biologische oder rechtliche Elternschaft innehat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein neuer Lebenspartner sich um die Erziehung der Kinder bemüht. In diesem Fall muss dieser nicht die rechtliche Elternschaft übernehmen, sondern agiert als Stiefelternteil.