Rechtliche Elternschaft

Die rechtliche Elternschaft ist unbedingt von der biologischen abzugrenzen. Die rechtliche Verwandtschaft bezieht sich ausschließlich auf die Bestimmung von der Gesetzgebung. Das bedeutet, dass bei einer biologischen Elternschaft im Zuge einer Adoption die rechtliche Elternschaft an die Adoptiveltern übertragen wird.Rein rechtlich haben die biologischen Eltern dann gegenüber dem Kind keinerlei Rechte und Pflichten mehr. Zu diesen zählt beispielsweise das Sorgerecht sowie die Unterhaltspflicht für das Kind. Diese muss von beiden rechtlichen Elternteilen gemäß Abstammungsrecht gleichermaßen erfüllt werden.