Schutz der Adoptiveltern

Schutz der Adoptiveltern

und deren Adoptivkind ist ein wichtiges Anliegen des Staates. Daher gibt es das Offenbarungs- und Ausforschungsgebot des § 1758 des Bürgerlichen Gesetz- buchs. Es soll das Kind und seine Adoptiveltern vor unerwünschten Einwirkun- gen durch die biologischen Eltern, deren Verwandte oder unbefugte Dritte schützen.