Minderjährigen Adoption.

Werden minderjährige Kinder zur Adoption freigegeben, wird von einer „Minderjährigenadoption“ gesprochen. Bei dieser sind die leiblichen Eltern häufig nicht bekannt oder es soll zu eben diesen kein Kontakt bestehen.

In diesem Falle wird von einer Inkognito-Adoption gesprochen. Es kommt jedoch auch vor, dass die Eltern bekannt sind. Dies ist oft bei älteren Kindern, welche erst bei den leiblichen Eltern lebten, der Fall. Hier kann eine „halboffene Adoption“ angestrebt werden. Durch das Jugendamt kann der Kontakt zu den leiblichen Eltern aufrechterhalten werden.

Haben die leiblichen und annehmenden Eltern untereinander Kontakt, nennt sich dies „offene Adoption“. Sowohl auf eine halboffene wie auch eine offene Adoption besteht kein Rechtsanspruch und die Entscheidung liegt beim Familiengericht bzw. den Jugendämtern.

Durch die Neuerungen vom Adoptionshilfe-Gesetz gibt es seit dem Jahr 2021 sehr viel mehr Formen der Offenheit und Möglichkeiten für direkten und indirekten Kontakt zwischen dem Kind und den leiblichen Eltern. Damit diese genutzt werden können, müssen selbstverständlich alle Beteiligten einverstanden sein.

Zwillinge bzw. Geschwister müssen zusammen adoptiert werden, um die emotionale Bindung nicht zu stören. Hier kann nur in Einzelfällen eine Ausnahme erfolgen.