Haager Adoptionsübereinkommen.

Das Haager Abkommen wurde im Mai 1993 vereinbart. Am 1. März 2002 ist Deutschland diesem Abkommen beigetreten. Dieses beschäftigt sich mit dem Schutz der Kinder und strebt eine Zusammenarbeit der Länder bei internationalen Adoptionen an. Zu dem Abkommen gehört ein Ausführungsgesetz, welches das Verfahren bei Adoptionen in allen Ländern zu vereinheitlichen versucht.

Auch das deutsche Gesetz musste, nachdem Deutschland Vertragsstaat wurde, angepasst werden. Hierzu beschloss der Bundestag im September 2001 das Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechts.

Möchten nun deutsche Staatsbürger im Ausland in einem weiteren Vertragsstaat eine Adoption vollziehen, so ist eine in Deutschland zugelassene Adoptionsvermittlungsstelle mit einzubeziehen.

Die Behörden der Länder arbeiten bei einem solchen Prozess zusammen und entscheiden gemeinsam über die Adoption. Wurde eine Adoption im Ausland über dieses Abkommen geschlossen, so wird die Akte in aller Regel auch im Heimatland der Adoptiveltern anerkannt.

Im Falle einer Privatadoption wird diese komplett im Ausland vollzogen und muss im Anschluss im Heimatland der Eltern anerkannt werden. Typische Herkunftsländer für eine solche Annahme sind Russland und die Vereinigten Staaten.

Weswegen kann ein Antrag auf eine Adoption abgelehnt werden?

Verschiedene Szenarien sind denkbar, die eine Adoption nicht möglich machen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine erfolgreiche Adoption von vielen Faktoren abhängt und nicht wegen einzelner Probleme versagt wird. Es zählt das Gesamtbild, welches die Eltern abgeben.
Mögliche Gründe für eine Ablehnung sind beispielsweise:

  • Die adoptionswilligen Eltern sind zu alt oder zu jung.
  • Die Einkommen reichen nicht aus, um ein Kind zu finanzieren.
  • Die Wohnung erscheint zu klein und zu viele Personen müssten zusammen auf engstem Raum leben.
  • Die Berufstätigkeit macht es nicht möglich, das Kind angemessen zu betreuen.
  • Die Beziehung der Eltern stellt sich als nicht stabil und belastbar heraus.

Diese Ausführungen sind nur als Beispiele zu verstehen. Vermittlungsstellen ziehen noch weitere Kriterien heran, welche eine Adoption ausschließen.

Ein Adoptionsverfahren kann mehrere Jahre dauern. Teilweise müssen adoptionswillige Eltern fünf Jahre oder länger warten. Darüber hinaus übersteigt die Anzahl der willigen Eltern die Anzahl der Kinder.