Jugendamt wie Organisiert

Wie bereits erwähnt, gibt es in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt ein Jugendamt, das je nach Region auch andere Namen tragen kann. So kommen auch Bezeichnungen wie „Fachbereich Familie“ oder „Fachbereich Jugend“ vor, die jedoch alle auf eine gemeinsame Organisationsstruktur hinauslaufen.

Diese Organisation besteht aus zwei Teilen:der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Diese zweigeteilte Zuständigkeit vom Jugendamt ist in jeder Einrichtung üblich. Der Jugendhilfeausschuss kümmert sich größtenteils darum, direkt auf Anregungen und Probleme von Kindern, Jugendlichen und Familien einzugehen und in der Kommune bzw. im entsprechenden Landkreis dafür zu sorgen, dass Hilfsangebote für die Jugend in ausreichender Zahl vorhanden sind.

Dieser Ausschuss, der besonders auf die Förderung von Kinder- und Jugendhilfeangeboten spezialisiert ist, setzt sich aus verschiedenen Personengruppen zusammen. Einige der Mitglieder sind ebenfalls im Kreistag oder Stadtrat tätig, andere sind Experten in der Jugendhilfe, da sie sich in Jugendverbänden engagieren.

Die Mischung von Expertise, Erfahrung und Leidenschaft der Mitglieder für das Thema des Jugendhilfeausschusses führt zu einer umfassenden Meinungsbildung, sodass Probleme direkt und zielgerichtet angegangen werden können. Die Verwaltung des Jugendamtes wiederum setzt in der Regel die Vorgaben des Jugendhilfeausschusses um. Zudem werden der Verwaltung verschiedene Aufgaben zugeschrieben, die im nächsten Abschnitt erläutert werden sollen.

Da die Vermittlung der Werte nach dem SGB VIII in der Regel fachliche Kompetenzerfordert, arbeiten viele SozialpädagogenVerwaltungskräfte und andere Sozialarbeiter in der Verwaltung.