Aufgaben und Pflichten des Jugendamtes

Wie bereits erwähnt, kommen besonders der Verwaltung vom Jugendamt viele Rechte, aber auch Pflichten zu, die beachtet werden müssen. Genau wie die Probleme der Kinder und Jugendlichen, die durch die Jugendhilfe gelöst werden sollen, so sind auch die Aufgaben des Jugendamtes vielfältig. Sie sind in § 2 des SGB VIII geregelt. Einige Aufgaben sind beispielsweise:

  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder

Darüber hinaus werdem dem Jugendamt folgende weitere Aufgaben zugeschrieben:

  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
  • Erteilung und Zurücknahme einer Pflegeerlaubnis
  • Mitwirkung bei Verfahren vor dem Familiengericht
  • Beratung und Unterstützung von Müttern bei Vaterschaftsfeststellung, Ansprüchen an Unterhaltszahlungen, etc.

Das sind nur einige der zahlreichen Aufgaben, die der Zuständigkeit vom Jugendamt zugeordnet werden.

Allerdings können sich Kinder, Jugendliche oder Familien immer an das Jugendamt wenden, wenn sie Fragen oder Probleme haben oder unzufrieden mit der familiären Situationsind.

Im Folgenden sollen die wichtigsten Aufgaben des Jugendamtes noch einmal näher betrachtet werden.