Habe ich Anrecht auf ein Vaterschaftstest?

Gemäß Abstammungsrecht und § 1598 BGB hat jeder Betroffene das Recht auf Durchführung eines Vaterschaftstests. So kann jedes Kind, jede zweifelnde Mutter und jeder gesetzliche Vater ein Labor seiner Wahl beauftragen, ein Abstammungsgutachten zu erstellen.

Alle beteiligten Personen müssen dem Abstammungsgutachten zustimmen. Verweigert ein Beteiligter die Teilnahme, kann ein richterlicher Beschluss erlassen werden. Dieser ersetzt die Zustimmung des Beteiligten. Falls Sie einen Beschluss erwirken möchten, können Sie den entsprechenden Antrag vor dem Familiengericht stellen. Die Gerichtskosten dafür sind gering und einen Anwalt benötigen Sie in der Regel nicht.

Grundsätzlich wird ein Abstammungsgutachten durch Mediziner und Sachverständige mit entsprechenden Qualifikationen angeboten und durchgeführt. Auch die Probenabnahmemuss durch einen Arzt, eine Behörde oder das Labor selbst erfolgen. Nicht jedes Labor darf ein Abstammungsgutachten ausstellen. Seit dem 1. Februar 2011 muss das Labor akkreditiert sein.Übrigens: Bereits vor der Geburt des Kindes können die Betroffenen gemäß Abstammungsrecht ein Gutachten erstellen lassen. Dabei handelt es sich um ein pränatales Abstammungsgutachten. Grundsätzlich ist diese Variante, sofern sie invasiv durchgeführt wird, allerdings mit einem erhöhten Fehlgeburtenrisiko verbunden und zudem nur in wenigen Ausnahmefällen überhaupt zulässig (etwa bei Sexualdelikten).