FAQ – Leihmutterschaft

Was ist eine Leihmutter?

Eine Leihmutter ist eine Frau, die ein Kind austrägt, welches genetisch nicht mit ihr verwandt ist. Teilweise wird die Eizelle der Leihmutter mit den Spermien des Vaters befruchtet und eingesetzt. Auch dann liegt eine Leihmutterschaft vor. Mehr zur Definition. Ist ein solches Vorgehen in Deutschland zulässig?

Nein. Eine Leihmutterschaft ist in Deutschland nicht erlaubt. Bestraft werden Vermittler und Ärzte, die eine künstliche Befruchtung einer Leihmutter vornehmen. Welche gesetzlichen Regelungen es gibt. Welche Strafen drohen in diesem Fall?

Es droht im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe ( § 14 b Adoptionsvermittlungsgesetz – AdVermiG). Bespiele zu gerichtlichen Entscheidungen.

Leihmutterschaft in Deutschland: Definition & Gesetz

Im Jahr 1985 wurde eine Britin die erste Leihmutter der Welt. Kurze Zeit später gründete diese Frau eine Agentur und verhalf so auf professionellem Wege Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch zu Nachwuchs. Diese Britin ist bis heute in ihrer Agentur tätig.

Doch was genau ist eine Leihmutter und wie sieht die Gesetzeslage aus? Um eine Leihmutterschaft oder auch Ersatzmutterschaft handelt es sich, wenn eine Frau ein Kind austrägt, welches meist nicht mit ihr verwandt ist. Sie ist mit dem Ungeborenen schwanger und übergibt es nach der Geburt an die sogenannten Bestelleltern. In vielen Fällen erhalten die Frauen dafür erhebliche Bezahlungen.