Leihmutterschaft

Eine Leihmutter wird meist durch eine künstliche Befruchtung schwanger. Unter Umständen kommt auch eine natürliche Befruchtung in Frage.

Die Definition zur Leihmutterschaft findet sich im AdVermiG.
Die Definition zur Leihmutterschaft findet sich im AdVermiG.

Medizinisch gesehen, stehen für die künstliche Befruchtung zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Die Eizelle und das Spermium stammen von den Bestelleltern. Im Rahmen der künstlichen Befruchtung wird die befruchtete Eizelle dann der Leihmutter eingesetzt.
  2. Zum anderen kann auch die Eizelle der Leihmutter mit dem Spermium des Vaters mit dem Kinderwunsch befruchtet und dann eingesetzt werden.

Im Unterschied dazu ist die Möglichkeit der Reproduktionsmedizin zu sehen: Wird eine Eizelle einer Frau außerhalb des Körpers befruchtet und dann wieder in die Gebärmutter eingesetzt, handelt es sich nicht um eine Leihmutter, sondern um die biologische Mutter.

Eine Leihmutter schließt meist einen Vertrag mit den Bestelleltern und lässt sich für das Austragen des Kindes bezahlen. Nach der Geburt wird das Kind dann an die Bestelleltern übergeben.

Was ist eine altruistische Leihmutterschaft? In diesem Fall erhält die Leihmutter kein Geld für Ihre Dienste, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung. In manchen Ländern ist diese Form der Ersatzmutterschaft zulässig.