Single Adoption möglich?

Grundsätzlich können nur Ehepaare oder Einzelpersonen adoptieren. Stellt ein Ehepaar einen Antrag, so kann das Kind auch nur gemeinschaftlich angenommen werden (§1741). Demnach können gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften nicht gemeinsam adoptieren – dies ist in der Regel erst nach Umwandlung der Partnerschaft in eine Ehe möglich. Andernfalls kann nur ein Partner die Kinderadoption durchführen.

Beispielsweise ist eine Adoption durch eine alleinstehende Frau zwar gesetzlich nicht verboten, allerdings entscheiden die Vermittlungsstellen über die Annahme. Diese ziehen Ehepaare gegenüber Singles vor.