Familienaufstellung (auch Familienstellen) bezeichnet ein Verfahren, bei dem Personen stellvertretend für Mitglieder des Familiensystems eines Klienten konstellativ angeordnet (gestellt) werden, um aus einer dazu in Beziehung gesetzten Wahrnehmungsposition gewisse Muster innerhalb jenes Systems erkennen zu können. Das Familienstellen gründet auf der Vermutung, dass innerlich-grundlegende Beziehungen auch innerlich räumlich abgespeichert wirken – je nach Ausprägung funktional bis dysfunktional. Es handelt sich bei Aufstellungen nicht um Rollenspiele.
Familienaufstellung- Ablauf
Familienaufstellung findet meist in Gruppen von zehn bis zwanzig Personen statt. Jemand, der eine persönliche Thematik lösen möchte, meldet sich, um für sich eine Aufstellung durchführen zu lassen. Der Aufstellungsleiter befragt diesen Klienten zu seiner Situation, zu seinem System (Gegenwarts- und/oder Herkunftssystem) und zu seinem Anliegen.
Für manche Familienmitglieder (welche als wesentlich für das Anliegen des Klienten vermutet werden) werden dann aus der anwesenden Seminargruppe Stellvertreter ausgewählt, die zueinander in Beziehung positioniert werden. Auch für den Klienten selbst gibt es einen Stellvertreter, der für dessen eigenes Ich (Fokus) steht und zu den anderen repräsentierten Familienmitgliedern in räumlichen Bezug gestellt wird. Mittels des intuitiven Positionierens von Stellvertretern „stülpt“ der Klient gewissermaßen sein inneres Bild hinsichtlich unbewusst abgebildeter Relationen (untereinander und in Relation zu seinem Fokus) nach außen in den Raum (Erstbild).
Weil bei der systemischen Aufstellungsarbeit davon ausgegangen wird, dass Symptomatik in loyalem Bezug (zu Einzelnen aus dem Familiensystem) entwickelt werde und „verstrickte“ Bezüge (innerhalb des Erstbildes) räumlich darauf hinweisen, können diese System-Relationen, weil von außerhalb, innerlich distanziert erlebt werden (dissoziiert über den Stellvertreter des eigenen Fokus).
Aus ihrer Position heraus können die Stellvertreter Gefühle und Gedanken entwickeln, die denjenigen der repräsentierten Personen aus dem Familiensystem des Klienten entsprechen. Dieses Phänomen wird als repräsentierende Wahrnehmungbezeichnet. Die Angehörigen des Klienten werden im so strukturierten Raum der Wahrnehmungen gleichsam zu psychisch Anwesenden. Dabei können Verstrickungen (dysfunktionale Systemdynamiken) erkannt werden: Beispielsweise Aufgaben, die dem Klienten (unbewusst) aufgebürdet worden sind („Delegation“) oder eine dysfunktionale Systemdynamik, die der Klient unbewusst (aus Loyalität und „Stolz“ zu Einem aus dem System) ursprünglich selbst (intrinsisch) entwickelte. Unterschiedliche Verstrickungsmuster können bei der Aufstellungsarbeit ersichtlich werden – um aber nicht einer „falschen Fährte“ zu folgen, werden bei Familienaufstellungen idealerweise Offenlegungstests zu der vermuteten Kern-Systemdynamik durchgeführt; erst dann kann in Richtung einer Initiierung einer Lösung weitergegangen werden. Der innere Ablauf klassischer Aufstellungsarbeit stellt sich – falls so vorgegangen wird – in drei Schritten dar:
- Interview mit dem Klienten (zu seiner Symptomatik und zu Ungewöhnlichkeiten in seiner Familie)
- Offenlegung (Testen jeweiliger Kern-Systemdynamik und zur Veranschaulichung von Loyalitätsbezügen)
- Lösung (initiierende Intervention)
Neben dem Familienaufstellen in einer Gruppe gibt es auch die Möglichkeit, die räumlichen Korrelationen und relationalen Abhängigkeiten unter den Familienmitgliedern figürlich (siehe auch Familienbrett) abzubilden.
Familienaufstellung- Voraussetzungen
Entscheidend für den sinnvollen Verlauf einer Familienaufstellung ist, dass der jeweilige Klient ein ernsthaftes Anliegen hat (Leidensdruck). Zur Vorbereitung auf eine eigene Familienaufstellung empfiehlt sich die Auseinandersetzung mit dem eigenen Herkunftssystem und auch, im Vorfeld ein Genogramm (inklusive Ungewöhnlichkeiten innerhalb des Systems) anzufertigen.
Die Teilnahme an Familienaufstellungen auch als Stellvertreter setzt im Allgemeinen normale körperliche und psychische Belastbarkeit voraus. Eine Familienaufstellung hat nicht a priori eine psychotherapeutische Wirkung, ebenso wenig wie dies z. B. für ein Gespräch gelten kann. Wenn Familienaufstellungen angeboten werden, so bedarf es im Allgemeinen zur psychotherapeutischen Wirksamkeit noch der fachkundigen Intervention des entsprechend ausgebildeten Aufstellungsleiters. Das Ziel bei der Aufstellungsarbeit (in abgeänderter Variante auch bei Einzelsitzungen) ist nicht generell und a priori ein therapeutisches. Gleichwohl sollte die Tiefenwirkung, die eine Aufstellung haben kann, nicht unterschätzt werden.
Familienhilfe was leisten die genau.
In erster Linie ist das Jugendamt dazu da, Beratung für Familien zu bieten. Denn bevor Minderjährige ihren Eltern entzogen werden, sollte zunächst versucht werden, die Problemeim Ansatz zu lösen. Denn nicht immer ist es auch sinnvoll, wenn Kinder nicht mehr bei ihren Eltern leben dürfen.
Eine Ausnahme stellen dabei Formen der Misshandlung dar, die eine Inobhutnahme unumgänglich machen. Aus diesem Grund wird Familienhilfe vom Jugendamt geleistet. Das heißt: Nicht nur Kinder und Jugendliche können sich mit Problemen an die Beratungsstelle wenden.
Das Jugendamt leistet auch Hilfe für Eltern, die bei der Erziehung der Kinder an ihre Grenzen geraten. Die Leistungen dieser sogenannten „Sozialpädagogischen Familienhilfe“sind in § 31 des SGB VIII wie folgt definiert:
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“
Demnach dient Familienhilfe als Beratung vom Jugendamt zur richtigen Erziehung, Konfliktlösung oder Bewältigung des Alltags, ohne dabei konkret die Leitung an sich zu reißen. Vielmehr sei es in einem ersten Schritt notwendig, die Familie dabei zu unterstützen, sich selbst zu helfen.
Dabei wird der Familie ein Mitarbeiter des Jugendamtes zugeteilt, der der Familie je nach Bedarf regelmäßige Besuche abstattet, die Familiensituation beobachtet und bewertet sowie Gespräche mit allen Mitgliedern führt. Im Zuge dieser Maßnahme sollen Probleme erkannt und gezielt miteinander gelöst werden.
Familienrecht: Gerichtliche Verfahren
Angelegenheiten zum Familien- bzw. Kindschaftsrecht werden vor dem Familiengericht, welches zumeist Bestandteil des Amtsgerichts ist, verhandelt. So können sich Eltern an dieses wenden, wenn es Streitigkeiten zum Sorge- und Umgangsrecht gibt.
Zuständig ist immer das Gericht, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Geht es allerdings um Adoptionssachen, ist das Gericht zu kontaktieren, in dessen Bezirk die Annehmenden ihren Wohnsitz haben.
Ist es den Eltern bzw. den Kindern nach ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht möglich, die Kosten des Verfahrens ganz oder nur zum Teil aufzubringen, kann ein Antrag auf Verfahrenshilfe beim Familiengericht gestellt werden.
Dieser wird bewilligt, wenn das Anliegen Aussicht auf Erfolg und der Antragsteller die Streitigkeit nicht mutwillig herbeigeführt hat.
FAQ – Abstammungsrecht
Was ist im Abstammungsrecht bestimmt?
Das deutsche Abstammungsrecht regelt die rechtliche Elternschaft. Sowohl eheliche als auch nichteheliche Kinder werden vor dem Gesetz seit 1998 gleichgestellt.Ist bestimmt, wer die Mutter eines Kindes ist?
Ja. Die rechtliche Mutter ist immer die Frau, die das Kind auf die Welt gebracht hat. Welche Regelungen gibt es zu Vaterschaft?
Nicht immer ist der biologische Erzeuger auch der rechtliche Vater. Durch eine Anerkennung oder eine gerichtliche Feststellung steht der Erzeuger in der Regel nicht nur in der Sorgerechts–, sondern auch in der Unterhaltspflicht.
FAQ – Adoption
An wen muss ich mich wenden, wenn ich ein Kind adoptieren möchte?
Es gibt verschiedene Vermittlungsstellen für eine Adoption, z. B. bei den Jugendämtern oder den Landesjugendämtern.Wie alt muss ich sein, um ein Kind adoptieren zu dürfen?
Wer ein Kind adoptieren will, muss mindestens 25 Jahre alt sein. Bei einem Ehepaar darf ein Partner dieses Mindestalter unterschreiten, solange er mindestens 21 Jahre alt ist. Die weiteren Voraussetzungen haben wir hier zusammengefasst.Wie läuft eine Adoption ab?
Zuerst müssen Sie Kontakt zu einer Vermittlungsstelle aufnehmen. Diese führt mit Ihnen mehrere Bewerbergespräche durch. Vor der eigentlichen Adoption geht das Kind bei seinen künftigen Eltern einige Zeit in Pflege. Prognostiziert die Vermittlungsstelle, dass die Adoption das Beste für das Kind ist, können die künftigen Adoptiveltern einen Antrag beim Familiengericht stellen, welches die Adoption per Beschluss ausspricht. Die Adoption kann aber auch aus verschiedenen Gründen, welche Sie hier nachlesen können, abgelehnt werden.
FAQ – Düsseldorfer Tabelle
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist ein Richtwert dafür, wie viel Kindesunterhalt einem Kind von einem Elternteil zusteht.Welche Faktoren bestimmen den Unterhalt?
Für die Berechnung des Unterhalts spielen das Nettoeinkommen des
Barunterhaltspflichtigen pro Monat sowie das Alter des Kindes eine wichtige Rolle.Wie sieht die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2022 aus?
Die Düsseldorfer Tabelle wird in der Regel alle zwei Jahre angepasst.
FAQ – Jugendamt
Was macht ein Jugendamt?
Jugendämter unterstützen Eltern und Erziehungsberechtigte bei Fragen der Betreuung und Bildung sowie in Erziehungsangelegenheiten. Sie sind aber auch Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche mit Problemen oder in Not. Hier fassen wir die Aufgaben genauer zusammen.
Inwieweit hilft das Jugendamt Kindern in Notsituationen?
Das Jugendamt muss seinem Schutzauftrag nachkommen, wenn konkrete Hinweise für eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen. Wann eine solche Gefährdung vorliegt, erklären wir in diesem Abschnitt. Wenn das Jugendamt keine Lösung mit den Erziehungsberechtigten erzielen kann, darf es Kinder und Jugendliche in seine Obhut nehmen.Der Vater weigert sich, Kindesunterhalt zu zahlen. Kann mir das Jugendamt weiterhelfen?
Ja, das Jugendamt unterstützt Müttern auch bei der Durchsetzung von Kindesunterhalt.
FAQ – Kindschaftsrecht
Gibt es einen Unterschied zwischen ehelichen und unehelichen Kindern?
Nein. Seit der Kindschaftsrechtsreform wird rechtlich nicht mehr zwischen unehelichen und ehelichen Kindern unterschieden. Gibt es Bestimmungen zum Umgang mit Kindern?
Den Eltern obliegt die Sorge für und der Umgang mit dem Kind. Unter Umständen können auch weitere Personen ein Umgangsrecht erhalten.Wird im Kindschaftsrecht auch der Unterhalt für Kinder geregelt?
Ja. Die Eltern sind Kindern gegenüber in der Regel unterhaltspflichtig. Aber auch andere Verwandte in gerader Linie können zum Unterhalt verpflichtet sein.
FAQ – Leihmutterschaft
Was ist eine Leihmutter?
Eine Leihmutter ist eine Frau, die ein Kind austrägt, welches genetisch nicht mit ihr verwandt ist. Teilweise wird die Eizelle der Leihmutter mit den Spermien des Vaters befruchtet und eingesetzt. Auch dann liegt eine Leihmutterschaft vor. Mehr zur Definition. Ist ein solches Vorgehen in Deutschland zulässig?
Nein. Eine Leihmutterschaft ist in Deutschland nicht erlaubt. Bestraft werden Vermittler und Ärzte, die eine künstliche Befruchtung einer Leihmutter vornehmen. Welche gesetzlichen Regelungen es gibt. Welche Strafen drohen in diesem Fall?
Es droht im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe ( § 14 b Adoptionsvermittlungsgesetz – AdVermiG). Bespiele zu gerichtlichen Entscheidungen.
Leihmutterschaft in Deutschland: Definition & Gesetz
Im Jahr 1985 wurde eine Britin die erste Leihmutter der Welt. Kurze Zeit später gründete diese Frau eine Agentur und verhalf so auf professionellem Wege Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch zu Nachwuchs. Diese Britin ist bis heute in ihrer Agentur tätig.
Doch was genau ist eine Leihmutter und wie sieht die Gesetzeslage aus? Um eine Leihmutterschaft oder auch Ersatzmutterschaft handelt es sich, wenn eine Frau ein Kind austrägt, welches meist nicht mit ihr verwandt ist. Sie ist mit dem Ungeborenen schwanger und übergibt es nach der Geburt an die sogenannten Bestelleltern. In vielen Fällen erhalten die Frauen dafür erhebliche Bezahlungen.
Formelle Feststellung der Adoption
Formelle Feststellung der Adoption
Die Adoption selbst wird rechtswirksam und endgültig, sobald das Familiengericht diese formell festgestellt hat und der Beschluss dem Annehmenden zugestellt ist.
Fremdadoption
Bei einer Fremdadoption adoptieren Sie ein unbekanntes Kind. Dies ist nur möglich, wenn eine Adoptionsvermittlungsstelle sie als geeignet beurteilt und als Adoptiveltern für das Kind vorgeschlagen hat. Eheleute können ein Kind nur gemeinschaftlich adoptieren. Wenn Sie nicht verheiratet sind, können Sie ein Kind nur allein annehmen. Im Falle einer Lebenspartnerschaft besteht jedoch die Möglichkeit einer Sukzessivadoption durch den Lebenspartner bzw. die Lebenspartnerin. Es können Kinder aus dem Inland oder aus dem Ausland adoptiert werden. Beachten Sie, dass nur Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt sind, Kinder zur Adoption zu vermitteln, aber nicht Anwälte, Notare oder Bekannte.