Negativbescheinigung was ist das

Eine Negativbescheinigung kann beim Jugendamt beantragt werden. In der Regel verhält es sich so, dass verheiratete Eheleute das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind tragen. Sind die Eltern nicht verheiratet, so wird das Sorgerecht normalerweise der Mutterzugesprochen.

Durch eine Negativbescheinigung, die vom Jugendamt ausgestellt wird, wird bescheinigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Formulars keine übereinstimmenden Sorgerechte vorliegen, das heißt, dass die Mutter tatsächlich das alleinige Sorgerecht besitzt. Die Bescheinigung wird auf Antrag beim Jugendamt kostenlos ausgestellt.