Die Familie steht laut Artikel 6 Grundgesetz unter einem besonderen Schutz. Die Erziehung und Pflege der Kinder steht den Eltern zu und ist zugleich deren wichtigste Pflicht. Die genauen Regelungen finden sich im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Unter den Begriff „Kindschaftsrecht“ fallen alle Regelungen, die sich auf Kinder und die Beziehung zu ihren Eltern beziehen. Folgende Rechtsgebiete zählen hierzu:
- das Abstammungsrecht
- das Sorgerecht
- das Umgangsrecht
- das Namensrecht
- das Adoptionsrecht
- das Kindesunterhaltsrecht
Neben dem BGB finden weitere Gesetze Anwendung. So ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zu beachten, wenn ein Gerichtsverfahren ansteht. Darüber hinaus finden sich einige Vorschriften, die das BGB ergänzen. Zu nennen ist das achte Buch des Sozialgesetzbuches. In diesem sind die Aufgaben des Jugendamtes zum Kindschaftsrecht und zur Jugendhilfe festgelegt.