Familienhilfe was leisten die genau.

In erster Linie ist das Jugendamt dazu da, Beratung für Familien zu bieten. Denn bevor Minderjährige ihren Eltern entzogen werden, sollte zunächst versucht werden, die Problemeim Ansatz zu lösen. Denn nicht immer ist es auch sinnvoll, wenn Kinder nicht mehr bei ihren Eltern leben dürfen.

Eine Ausnahme stellen dabei Formen der Misshandlung dar, die eine Inobhutnahme unumgänglich machen. Aus diesem Grund wird Familienhilfe vom Jugendamt geleistet. Das heißt: Nicht nur Kinder und Jugendliche können sich mit Problemen an die Beratungsstelle wenden.

Das Jugendamt leistet auch Hilfe für Eltern, die bei der Erziehung der Kinder an ihre Grenzen geraten. Die Leistungen dieser sogenannten „Sozialpädagogischen Familienhilfe“sind in § 31 des SGB VIII wie folgt definiert:

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“

Demnach dient Familienhilfe als Beratung vom Jugendamt zur richtigen Erziehung, Konfliktlösung oder Bewältigung des Alltags, ohne dabei konkret die Leitung an sich zu reißen. Vielmehr sei es in einem ersten Schritt notwendig, die Familie dabei zu unterstützen, sich selbst zu helfen.

Dabei wird der Familie ein Mitarbeiter des Jugendamtes zugeteilt, der der Familie je nach Bedarf regelmäßige Besuche abstattet, die Familiensituation beobachtet und bewertet sowie Gespräche mit allen Mitgliedern führt. Im Zuge dieser Maßnahme sollen Probleme erkannt und gezielt miteinander gelöst werden.