Ehegattenunterhalt und der Selbstbehalt

Der monatliche Selbstbehalt gegenüber dem getrennt oder geschiedenen Ehegatten beläuft sich auf 1.280 Euro für Erwerbstätige und auf 1.160 Euro bei Erwerblosen.

In manchen Konstellationen ist also denkbar, dass der Berechtigte keinen oder nur sehr wenig Unterhalt erhält. Bleibt vom bereinigten Nettoeinkommen nur der Selbstbehalt über, kann der Pflichtige keinen Unterhalt zahlen. Sind unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden, haben diese Vorrang.