Düsseldorfer Tabelle: Zwei Unterhaltsberechtigte werden berücksichtigt immer.

Die Düsseldorfer Unterhaltstabelle ist für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt, ohne dass deren Rang beachtet wird. Sind mehr oder weniger Unterhaltsberechtigte zu versorgen, erfolgt eine Eingruppierung in eine höhere bzw. niedrigere Tabellengruppe.

Was passiert, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um alle Unterhaltsansprüche abzudecken? Ist es dem Pflichtigen nicht möglich, die Ansprüche einschließlich der Ansprüche des Ehegatten zu tilgen, so erfolgt eine Herabstufung in die unterste Tabellengruppe. Reicht auch hierzu die Leistungsfähigkeit nicht aus, so erhält nur der erstrangig Berechtigte (minderjährige und volljährige privilegierte Kinder) den Unterhalt. Kann auch in diesem Fall nicht gezahlt werden, obwohl der Unterhaltspflichtige der gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachkommt, liegt ein absoluter Mangelfall vor und es muss eine Mangelfallberechnung durchgeführt werden.

Der Unterhaltspflichtige unterliegt der gesteigerten Erwerbsobliegenheit um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen. Reicht sein Einkommen nicht, muss er einen besser bezahlten Job oder einen Nebenjob aufnehmen. Darüber hinaus darf er bezüglich seines Arbeitsplatzes nicht fahrlässig handeln und beispielsweise kündigen, um nicht leistungsfähig zu sein.