Düsseldorfer Tabelle, so berechnet sich die Unterhaltsleistungen.

Nach einer Scheidung oder Trennung stellen sich häufig Fragen zum Kindesunterhalt. Ein zentraler Baustein in diesem Zusammenhang ist die Düsseldorfer Tabelle. Aus dieser Tabelle ist ersichtlich, wie viel Kindesunterhalt der jeweilige Elternteil zahlen muss.

Die Düsseldorfer Tabelle existiert bereits seit 1962 und wird bis heute alle zwei Jahre aktualisiert, um der wirtschaftlichen und familienpolitischen Entwicklung Rechnung zu tragen. So existiert beispielsweise eine Düsseldorfer Tabelle für 2011. Im darauffolgendem Jahr wurde demnach keine Tabelle herausgegeben. So gibt es keine Düsseldorfer Tabelle für 2012. Für dieses Jahr galt weiterhin die Tabelle aus 2011.

Ihren Namen trägt sie, da die Tabelle ursprünglich vom Landgericht Düsseldorf herausgegeben wurde. Nach der Reform des Familienrechts im Jahr 1977 veröffentlichte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Düsseldorfer Liste. Seit 1980 wirken an der Aktualisierung die anderen Oberlandesgerichte und die Unterhaltskommission des Deutschen Familientages e.V mit.

In den neuen Bundesländern wurde bis 2007 die Düsseldorfer Tabelle durch die Berliner Tabelle ergänzt. Diese wurde angewendet, wenn sowohl der Unterhaltsberechtigte wie auch der Unterhaltspflichtige in einem neuen Bundesland wohnten. Seit dem 1.1.2008 gilt allerdings auch in den neuen Bundesländern ausschließlich die Düsseldorfer Tabelle.