Auswahl der Adoptionsbewerberinnen und Adoptionsbewerber

Auswahl der Adoptionsbewerberinnen und Adoptionsbewerber

Damit ist das Überprüfungsverfahren, die Feststellung der Adoptionseignung, angesprochen. Ein solches Verfahren geht jeder Aufnahme eines Adoptivkindes voran. Die Überprüfung vollzieht sich in Zusammenarbeit mit den Bewerberin- nen und Bewerbern über mehrere Monate – aber nicht weniger als sechs Monate. Kommt die Adoptionsvermittlungsstelle zu einem positiven Ergebnis, werden die Antragsteller zu Adoptionsbewerberinnen und Adoptionsbewerbern.