Auslandsvermittlungsstelle

Auslandsvermittlungsstelle

ist die Vermittlungsstelle, die ausschließlich ein internationales Adoptionsver- mittlungsverfahren im Verhältnis zu einem anderen Staat durchführen darf. Denken Adoptionsbewerberinnen und Adoptionsbewerber an die Adoption eines Kindes aus einem anderen Staat, so müssen sie sich an eine staatlich aner- kannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft oder an die zentrale Adoptionsstelle ihres Bundeslandes wenden.