Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung

Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung

Unabhängig davon, ob die Adoption eines Kindes in einem Vertragsstaat oder in einem Nichtvertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens erfolgt ist, ist die Anerkennung in der Regel möglich, wenn die Adoption durch zugelassene Vermittlungsstellen begleitet wurde. Die Anerkennung ist häufig erforderlich, da die in einer fremden Sprache verfassten Originaldokumente von den deut- schen Behörden hinsichtlich ihres Inhalts und ihrer Wirkung nicht beurteilt wer- den können. Auch eine Jahre zurückliegende ausländische Adoptionsentschei- dung kann in Deutschland anerkannt werden. Das Anerkennungsverfahren wird durch bestimmte Gerichte durchgeführt, es ist freiwillig und erfolgt auf formlo- sen Antrag der Adoptiveltern.