Alter der Bewerberinnen und Bewerber

Alter der Bewerberinnen und Bewerber

Das Alter ist ein wichtiges, aber kein alleiniges Kriterium bei der Auswahl der künftigen Adoptiveltern. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist nur ein Mindestalter der Eltern für die Adoption eines Kindes festgelegt. Dagegen ist eine obere Altersgrenze gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Regel sollte der Altersab- stand zwischen dem Kind und seinen Adoptiveltern einem natürlichen Altersab- stand entsprechen. Ein zu großer Altersabstand spricht gegen die Entstehung eines natürlichen Eltern-Kind-Verhältnisses. Entscheidend ist letztlich die fachli- che Prüfung im Einzelfall.