Voraussetzung bei einer Auslandsadoption die ich erfüllen muss.

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, dann müssen Sie nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Wenn Sie verheiratet sind, muss mindestens einer der beiden Eheleute 25 Jahre alt sein, wobei der jüngere Ehepartner mindestens 21 Jahre alt sein muss. Ein Höchstalter für Adoptiveltern ist gesetzlich nicht festgelegt. Der Altersunterschied zum Adoptivkind sollte laut  Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter einem natürlichen Abstand entsprechen.

Normalerweise gilt: Ein Ehepaar – ungeachtet des Geschlechts – kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Ob eine Auslandsadoption durch gleichgeschlechtliche Paare möglich ist, hängt wesentlich von der Rechtslage im Herkunftsland des Adoptivkindes ab. Aber auch Alleinstehende können ein Kind adoptieren.

Sie müssen grundsätzlich für eine Adoption geeignet sein. Dabei sind insbesondere folgende Kriterien wesentlich:

  • Persönlichkeit – Dazu zählen etwa Ihre Motivation zur Adoption, die Fähigkeit, sich auf das Kind einzulassen, Toleranz, Bereitschaft zur Aufklärung des Kindes über seine Abstammung und zum kontinuierlich offenen Umgang mit der Vorgeschichte des Kindes.
  • Partnerschaftliche Stabilität – Für ein Kind ist es wichtig, in einer stabilen Partnerschaft aufzuwachsen. Wichtig ist, dass Sie eine gute gemeinsame Grundlage in Ihrer Partnerschaft haben und wissen, wie Sie konstruktiv mit Konflikten umgehen.
  • Ihre Bereitschaft zum offenen Umgang mit der Adoption: Sie sollten bereit sein, das Kind über seine Herkunft aufzuklären und mit diesem Thema offen umzugehen.
  • Gesundheit – Sie sollten körperlich und geistig gesund sein, damit sichergestellt ist, dass Sie lange für das Kind sorgen können.
  • Erziehungsvorstellungen – Sie sollten sich mit Ihren Vorstellungen von Erziehung auseinandersetzen. Es gilt, die selbst erlebte Erziehung nicht unreflektiert auf das Kind zu übertragen.
  • Wohnverhältnisse – Der Wohnraum sollte ausreichend groß sein, sodass das Kind die Möglichkeit hat, sich in einem eigenen Spiel- und Lebensbereich zu entfalten. Im Wohnumfeld sollte der Kontakt zu anderen Kindern möglich sein.
  • Wirtschaftliche Verhältnisse – Sie müssen den Nachweis erbringen, dass das Kind in einer wirtschaftlich stabilen Situation aufwachsen kann.

Darüber hinaus müssen Sie speziell für eine Auslandsadoption geeignet sein. Dazu gehört unter anderem Ihre Bereitschaft: 

  • sich mit der Herkunft des Kindes auseinanderzusetzen, sich Wissen über die Kultur und die soziale Situation im Herkunftsland des Kindes anzueignen.
  • die Herkunft des Kindes im künftigen Familienleben zu berücksichtigen.
  • auf die besonderen Bedürfnisse des Kindes einzugehen; dazu zählen insbesondere Bedürfnisse, die sich aus seiner Herkunft ergeben und möglicherweise auch daraus, dass es aus einem anderen Kulturkreis stammt.
  • sich auf das „Anders-Sein“ des Kindes einzulassen; dazu zählt auch, dass Sie bereit sind, falls nötig, mit Diskriminierung und Rassismus umzugehen.