Verwandtenadoption

Wenn Verwandte sterben oder aus einem anderen Grund nicht in der Lage sind, für ihr Kind zu sorgen, können Sie das Kind in Ihre Familie aufnehmen und adoptieren. Auch hier ist die Einwilligung der vorhandenen Elternteile zur Adoption erforderlich.

Sorgeberechtigte Eltern können bereits im Vorfeld in ihrem Testament oder Erbvertrag Verwandte als Vormund für ihr Kind bestimmen.