Unterschiede zwischen Adoptivkind und einem Pflegekind.

Zwischen Adoptiv- und Pflegekindern gibt es rechtliche Unterschiede.

Adoptierte Kinder sind rechtlich alleinige Kinder ihrer Adoptiveltern und nicht mehr mit ihren leiblichen Eltern und ihrer Herkunftsfamilie verwandt. Die Adoptiveltern haben sämtliche Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel Sorgerecht und Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind. Das Kind erhält den Familiennamen seiner Adoptiveltern.

Anders als bei einer Adoption bleiben Pflegekinder rechtlich alleinige Kinder ihrer leiblichen Eltern. Wer das Sorgerecht für das Pflegekind hat, kann unterschiedlich geregelt sein: Ein ehrenamtlicher Vormund oder ein Amtsvormund aus dem Jugendamt kann das Sorgerecht vollständig übernehmen, es kann aber auch für einige Bereiche bei den leiblichen Eltern verbleiben. Aber auch die Pflegeeltern können unter bestimmten Voraussetzungen das Sorgerecht für das ihnen anvertraute Pflegekind übernehmen. Haben die Pflegeeltern kein Sorgerecht für ihr Pflegekind, können sie während der Zeit des Pflegeverhältnisses in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes entscheiden. Pflegeeltern erhalten den notwendigen Unterhalt für ihr Pflegekind, der die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung des Kindes beziehungsweise der oder des Jugendlichen umfasst.