Jede Auslandsadoption muss von deutscher Seite aus von einer anerkannten Auslandsvermittlungsstelle durchgeführt werden. Diese achtet darauf, dass international vereinbarte Standards zum Schutz des Kindes eingehalten werden. Im Herkunftsland des Kindes muss eine Fachstelle für Adoption mit der deutschen Vermittlungsstelle kooperieren. Auslandsadoptionen ohne Mitwirkung einer Auslandsvermittlungsstelle sind verboten.
Zu den Standards zum Schutz des Kindes gehört, dass:
- das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht,
- eine Auslandsadoption nur in Betracht gezogen wird, wenn im Herkunftsland des Kindes weder geeignete Adoptiveltern noch eine andere geeignete Unterbringung zur Verfügung stehen,
- alle Beteiligten, vor allem die leiblichen Eltern und altersentsprechend auch das Kind, vorab über die Folgen der Adoption informiert werden und mit diesen einverstanden sind,
- die möglichen Adoptiveltern nicht nur allgemein für eine Adoption geeignet sind, sondern auch speziell für eine Adoption aus dem Ausland geeignet sind.