Kindergeld berechnen und Kinderfreibetrag.

Nach dem Einkommenssteuergesetz räumt der Staat steuerzahlenden Eltern in den meisten Steuerklassen einen Kinderfreibetrag ein. Dieser findet allerdings nur Anwendung, wenn das Kindergeld nicht zu einer höheren Steuerentlastung führt.

Die Höhe des Kindergeldes muss nicht aufwendig berechnet werden. Nutzen Sie unsere Tabelle.
Die Höhe des Kindergeldes muss nicht aufwendig berechnet werden. Nutzen Sie unsere Tabelle.

Diese Berechnung nimmt am Ende des Jahres das Finanzamt vor. Wir wollen die Rechnung kurz vorstellen, denn so können Sie selbst berechnen, welche Variante für Sie günstiger ist.

Der Freibetrag beläuft sich im Jahr 2020 für beide Elternteile zusammen auf 7.812 Euro. Zu beachten ist, dass der Kinderfreibetrag nicht durch die Familienkasse ausgezahlt wird, wie das Kindergeld, sondern vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen ist.

Die Günstigerprüfung sieht nun wie folgt aus: Das Finanzamt stellt zwei Berechnungen auf, eine mit Berücksichtigung des Kinderfreibetrags und eine ohne diesen. Für erstere wird von dem zu versteuernden Einkommen der Freibetrag abgezogen.

Diese beiden Beträge werden gegenüber gestellt und erst, wenn sich eine Differenz ergibt, kommt der Kinderfreibetrag wirklich zum Tragen. Das bereits gezahlte Kindergeld wird dann als Vorauszahlung betrachtet und entsprechend abgezogen.

Interessant wird der Kinderfreibetrag erst bei einem gemeinsamen Einkommen der Eltern ab einer Höhe von 63.000 Euro im Jahr. Bei geringeren Einkünften ist das Kindergeld lohnenswerter.