Jugendamt

Jugendämter sind ein Teil der kommunalen Verwaltung und als solche für den Kinder- und Jugendschutz innerhalb einer Kommune zuständig. Dabei steht das Kindeswohl im Vordergrund – basierend auf dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Die Träger, die im jeweiligen Landesrecht des Bundeslandes bestimmt werden, müssen jeweils ein Jugendamt einrichten.

Normalerweise wird also durch jeden Landkreis bzw. jede kreisfreie Stadt eine jeweilige Einrichtung gestellt. Zudem dienen Landesjugendämter als überörtliche Träger. Aber welche Aufgaben hat ein Jugendamt genau? Wann ist Hilfe vom Jugendamt zu erwarten? Diese und weitere Fragen rund um das Thema „Jugendamt“ soll der folgende Ratgeber beantworten.