Ich möchte herausfinden wer meine leiblichen Eltern sind. So wird’s gemacht.

Adoptivkinder haben das Recht darauf, etwas über die eigene Abstammung zu erfahren. Ab dem 16. Lebensjahr haben sie ein eigenständiges Recht darauf, die Vermittlungsunterlagen einzusehen. Die Adoptionsvermittlungsstelle wird auch die Adoptiveltern zum 16. Geburtstag Ihres Kindes über das Akteneinsichtsrecht des Kindes informieren. Die Zustimmung der Adoptiveltern ist ab dem 16. Geburtstag des Kindes nicht mehr notwendig. Auch die Adoptiveltern können die Akten bis zur Volljährigkeit des Kindes einsehen. Die  Adoptionsvermittlungsstelle,die die Adoption vermittelt hat, begleitet die Akteneinsicht in allen Fällen. Zugänglich sind die Informationen zur Herkunft und Lebensgeschichte der oder des Adoptierten. Das bedeutet, dass man nicht die gesamte Akte durchlesen kann.

Die Akten über Adoptionsvermittlungen werden ab der Geburt des Kindes 100 Jahre aufbewahrt. Die Adoptionsakten liegen bei dem Jugendamt, das die Adoption vermittelt hat. Auch bei der Suche nach den leiblichen Eltern werden Adoptivkinder und ihre Familien von Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstelle begleitet.

Auch ein adoptiertes Kind, das bei einer sogenannten vertraulichen Geburt zur Welt gekommen ist, hat das Recht, Informationen über die eigene Herkunft zu erhalten. Für diese Kinder wird ein sogenannter Herkunftsnachweis mit Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Anschrift der leiblichen Mutter erstellt, den das Kind mit 16 Jahren einsehen darf. Nur in Ausnahmefällen, wie z. B. zur Abwehr von Gefahren, und nach familiengerichtlicher Prüfung kann die leibliche Mutter verhindern, dass das Kind ihre Daten erfährt. Das Familiengericht prüft in diesem Fall, ob wichtige Gründe vorliegen, die eine Beibehaltung der Anonymität der leiblichen Mutter rechtfertigen. Wichtig: Der Herkunftsnachweis ist nicht Teil der Adoptionsvermittlungsakte, sondern wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verwahrt.

Zusätzlich kann ein Adoptivkind ab dem 16. Geburtstag seine Abstammung über einen Antrag beim Geburtsstandesamt klären. Aus dem Geburtseintrag gehen in der Regel die leiblichen Eltern hervor, zumindest aber die leibliche Mutter. Ausnahmen sind Findelkinder oder anonyme Geburten. Man erhält so den Namen sowie den Wohnort zum Zeitpunkt der Geburt und das Geburtsdatum der leiblichen Mutter oder der Eltern.

Wo die Akten bei Auslandsadoptionen geführt worden sind, erfährt man über die zentrale Datenbank der  Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen.
Dies gilt jedoch nur für internationale Adoptionsvermittlungsverfahren, die von einer anerkannten Vermittlungsstelle für Auslandsadoptionen begleitet und nach dem 19. November 2002 abgeschlossen wurden.