Bekommt ein Kind das im Ausland adoptiert wurde, die deutsche Staatsbürgerschaft?

Ein im Ausland adoptiertes Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • das Adoptivkind ist jünger als 18 Jahre alt, 
  • mindestens einer der annehmenden Elternteile besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit,
  • die ausländische Adoption wird in Deutschland anerkannt und
  • die rechtlichen Wirkungen der ausländischen Adoption sind gleichwertig im Hinblick auf die Wirkungen einer Adoption nach deutschem Recht. Dazu gehört auch, dass das Kind keine rechtlichen Beziehungen mehr zu seinen leiblichen Eltern hat.