Rechte und Pflichten der Adoptiveltern

Eine Adoption wird wirksam, sobald das Familiengericht sie ausgesprochen hat und dieser Beschluss der annehmenden Person zugestellt ist. Damit treten alle Rechtsfolgen ein:

  • Personensorge
  • Vermögenssorge
  • Unterhaltsberechtigung und -verpflichtung
  • Erbrecht
  • Auflösung aller verwandtschaftlichen und privatrechtlichen Beziehungen zur Herkunftsfamilie des adoptierten Kindes
  • Namensänderung
  • Meldepflicht
  • Staatsangehörigkeit

Hinweis: Sonstige Ansprüche des Kindes wie z.B. Renten und Waisengeld, die bis zum Zeitpunkt der Adoption entstanden sind, bleiben bestehen.

Namensrecht
Das Kind erhält Ihren Familiennamen. Das Familiengericht kann auf Antrag und unter strengen Voraussetzungen entscheiden, dass der bisherige Familienname des Kindes vorangestellt oder angefügt werden muss.
Ähnliches gilt auch bei der Änderung des Vornamens im Rahmen des Adoptionsverfahrens. Auf Antrag können Sie diesen ändern oder durch zusätzliche neue Vornamen erweitern. Hierbei muss das Gericht prüfen, ob die Vornamensänderung dem Wohl des Kindes entspricht. Wie bei der Annahme selbst ist hierzu die Einwilligung des Kindes erforderlich. Ist das Kind jünger als 14 Jahre, willigt der gesetzliche Vertreter ein.
Das Kind kann nur persönlich bei einem Notar einwilligen. 
Hinweis: Das Standesamt des Geburtsortes des Kindes trägt von Amts wegen den neuen Namen in das Geburtenregister ein. Angaben zum Familiennamen der Herkunftsfamilie bleiben aber erhalten.

Sozialrechtliche Auswirkungen
Sie als Adoptiveltern und Ihr Kind haben Ansprüche aus dem Eltern-Kind-Verhältnis im Sozialrecht, z.B. das Recht auf Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, und unter Umständen auch Ansprüche auf Vergünstigungen im Beamten- und Tarifrecht. Erwähnenswert ist hier vor allem der Anspruch auf Kindergeld und das Recht auf Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. 
Im Übrigen können neue Ansprüche für Sie und das Kind entstehen, vor allem aufgrund renten- und steuerrechtlicher Bestimmungen. Unter Umständen können Sie auch Elterngeld beantragen.

Rechtliche Elternschaft

Die rechtliche Elternschaft ist unbedingt von der biologischen abzugrenzen. Die rechtliche Verwandtschaft bezieht sich ausschließlich auf die Bestimmung von der Gesetzgebung. Das bedeutet, dass bei einer biologischen Elternschaft im Zuge einer Adoption die rechtliche Elternschaft an die Adoptiveltern übertragen wird.Rein rechtlich haben die biologischen Eltern dann gegenüber dem Kind keinerlei Rechte und Pflichten mehr. Zu diesen zählt beispielsweise das Sorgerecht sowie die Unterhaltspflicht für das Kind. Diese muss von beiden rechtlichen Elternteilen gemäß Abstammungsrecht gleichermaßen erfüllt werden.

Richtige Einschätzung der Lage

Oft werden Stimmen aus der Bevölkerung laut, dass Jugendämter viel öfter und viel schneller eingreifen sollten. Allerdings ist dies nicht immer so leicht. Denn: Jede Familiensituationmuss individuell betrachtet werden und kann dabei sehr vielschichtig sein.

Deshalb ist es besonders wichtig, dass Familien, die sich an das Jugendamt wenden, möglichst genau eingeschätzt werden. Aus diesem Grund erfolgt die Bewertung einer Familiensituation nicht nur durch eine Person, sondern durch verschiedene Fachkräfte. Eine konkrete Gefahr kann beispielsweise bei folgenden Situationen vorliegen:

  • mangelnde Betreuung (emotional, körperlich, gesundheitlich)
  • keine ärztliche Versorgung
  • keine ausreichende Ernährung
  • Gewalttaten (häusliche Gewalt)
  • unzumutbare Wohnsituation
  • psychische Erkrankungen der Eltern, die sich negativ auf das Kind auswirken
  • wenn ein Kind unerklärliche Verletzungen aufweist