Videokurs 22-Die Adoption: Was kostet eine Adoption (Notar und Behörden)?

Es fällt nach der Gebührenordnung für Notare mindestens eine Gebühr von 60 € für die Beurkundung des Adoptionsantrags (bei inländischen wie ausländischen Adoptionen) an. Für die Beurkundung der Einwilligungen des Kindes, der Eltern und des Ehegatten fallen mindestens 30 € an Beurkundungsgebühr an (nicht bei ausländischen Adoptionen).

Bei der Adoption von Erwachsenen werden die Einkommensverhältnisse und das Vermögen des Annehmenden für die Berechnung der Notargebühren zu Grunde gelegt. Da es hier im Gegensatz zu Minderjährigenadoption also keinen festen Geschäftswert gibt, sind die Notarkosten also vom Einzelfall abhängig.Das Jugendamt erhebt Gebühren nach den Gebühren setzen für Amtshandlungen von Jugendämtern.

Durch die fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle bei der Annahme minderjähriger dürfen grundsätzlich keine Kosten berechnet werden. Bei einer Auslandsadoption gilt die Adoptionsvermittlung Anerkennung und Kostenverordnung (AdVermiStAnKoV).

-Für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich der Eignungsprüfung maximal 2.000,00 €

-Eignungsprüfung maximal 1.200,00 € Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens ohne

-Eignungsprüfung maximal 800,00 €